Ja, das empfiehlt sich. Vor allem dann, wenn Sie eigentlich einen Unterrichtsvertrag für regulären Präsenz bzw. Vor-Ort Unterricht geschlossen haben. Die Einholung der Einverständniserklärung kann erfolgen
- per Post,
- per E-Mail,
- per Anrufbeantworter (Eltern sprechen auf: „Ja ist stimme dem Musikunterricht online zu. Und nennen noch den Namen und das Datum)
- per Fax (wer noch eines hat)
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