Ja, das empfiehlt sich. Vor allem dann, wenn Sie eigentlich einen Unterrichtsvertrag für regulären Präsenz bzw. Vor-Ort Unterricht geschlossen haben. Die Einholung der Einverständniserklärung kann erfolgen

  • per Post,
  • per E-Mail,
  • per Anrufbeantworter (Eltern sprechen auf: „Ja ist stimme dem Musikunterricht online zu. Und nennen noch den Namen und das Datum)
  • per Fax (wer noch eines hat)